Ja, in den allermeisten Fällen ist das so. Für Auswanderer und Ausländer ist die griechische Steuernummer (AFM) die Grundvoraussetzung, bevor die AMKA beim zuständigen Amt (KEP) beantragt werden kann. Wenn Sie noch keine AFM besitzen, können wir beide Nummern effizient für Sie beantragen.
