Die Regelung richtet sich an Personen, die eine ausländische Rente beziehen und ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Eine wesentliche Bedingung ist, dass Sie in fünf der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren. Zudem muss Ihr Herkunftsland ein Abkommen über die steuerliche Zusammenarbeit mit Griechenland haben, was auf alle EU-Staaten zutrifft