Nein, Sie müssen nicht zwingend persönlich bei den griechischen Ämtern erscheinen. Durch eine entsprechende Vollmacht können wir Sie steuerlich vertreten, Ihre AFM (Steuernummer) beantragen und den Antrag auf die 7% Pauschalsteuer für Sie einreichen. Wir fungieren dabei als Ihr offizieller Zustellbevollmächtigter gegenüber dem griechischen Fiskus.