Der Antrag muss zwingend bis zum 31. März des Steuerjahres eingereicht werden, in dem die Regelung erstmals greifen soll. Da die Prüfung der Dokumente (wie die Ansässigkeitsbescheinigung und Rentennachweise) Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, den Prozess spätestens im Januar zu starten, um alle Fristen sicher einzuhalten.