Nein, eine persönliche Anwesenheit ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Beantragung der griechischen Steuernummer (AFM) erfolgen kann:

1. Beantragung mit Vollmacht (empfohlen)
Mit einer entsprechenden Vollmacht kann ich den gesamten Prozess für Sie übernehmen. Die Vollmacht muss im griechischen Konsulat ausgestellt und beglaubigt werden. Dafür erhalten Sie von mir eine fertige Vorlage inklusive deutscher Übersetzung, die Sie direkt im Konsulat verwenden können.

2. Identifikation per Videocall
Alternativ kann ich den Antrag vollständig vorbereiten. Anschließend erhalten Sie einen Termin beim zuständigen Finanzamt in Griechenland, bei dem Sie sich per Videocall persönlich identifizieren.

3. Persönlich vor Ort in Griechenland
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie kurzfristig nach Griechenland kommen. Vor Ort erstellen wir gemeinsam eine Vollmacht, und ich kümmere mich anschließend um die komplette Online-Abwicklung.

Je nach Situation wählen wir gemeinsam die für Sie einfachste und schnellste Lösung.